In den letzten Wochen haben zahlreiche Medienberichte über ein angebliches Kachelofenverbot ab dem 1. Januar 2025 für Aufsehen gesorgt.

Thomas Schiffert, Geschäftsführer des KOV, stellt klar: „Es wird kein Kachelofenverbot geben. Die aktuellen Pressemeldungen beziehen sich ausschließlich auf Deutschland, und auch dort wird es kein Verbot geben.“

Die deutsche Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) sieht Regelungen für Altanlagen vor. Seit über einem Jahrzehnt müssen Öfen, die ein gewisses Alter erreicht haben, nachweisen, dass sie die festgelegten Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Staub einhalten. Dies kann durch einen Prüfbericht oder eine Vor-Ort-Messung durch den Schornsteinfeger erfolgen. Alternativ müssen diese Öfen mit einem Filter nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden.

Bis zum 31. Dezember 2024 sind lediglich die letzten Anlagen betroffen, die zwischen 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden. Für alle danach errichteten Anlagen gilt bereits die BImSchV.

Wir möchten unsere Kunden ermutigen, sich auf verlässliche Informationen zu stützen und bei Fragen direkt mit uns in Kontakt zu treten!