Mit dem Programm „Raus aus Öl und Gas“ setzt die Bundesregierung auf die Förderung klimafreundlicher Heizungstechnologien im privaten Wohnbau. Ab dem 1. Januar 2024 können Hausbesitzer von einer Bundesförderung profitieren, die den Austausch fossiler Heizungssysteme unterstützt.

Die Förderung wird über einen Pauschalsatz berechnet, der abhängig von der neu installierten Technologie und möglichen Zuschlägen ist. Sie deckt bis zu 75% der förderfähigen Kosten ab und ist auf private Haushalte beschränkt.

Wichtig zu beachten ist, dass förderfähige Leistungen ab dem 1. Januar 2023 erbracht worden sein müssen, um in den Genuss der Förderung zu kommen. Damit bietet das Programm eine attraktive Möglichkeit, den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme finanziell zu unterstützen und aktiv zum Klimaschutz beizutragen.

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Raus aus Öl und Gas Förderung

Wer ist förderberechtigt?

Das Programm „Raus aus Öl und Gas“ richtet sich an verschiedene Zielgruppen, darunter:

Eigenheimbesitzer, Bauherren oder Mieter von Ein- oder Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern.

Es kann pro neuer Heizungsanlage nur ein Förderantrag gestellt werden. Selbst bei einem Umstieg auf ein gemeinsames Heizungssystem in einem Zweifamilienhaus ist nur ein Antrag möglich.

Für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten sowie Reihenhausanlagen, die mit einer neuen Zentralheizung ausgestattet werden, gelten spezielle Förderkriterien. Details finden Sie im Informationsblatt „Raus aus Öl und Gas“ für den mehrgeschossigen Wohnbau und Reihenhausanlagen auf www.raus-aus-öl.at/mgw.

Die Förderung ist ausschließlich für Bestandsgebäude in Österreich möglich und erfordert eine überwiegend private Nutzung der geförderten Heizung. Das bedeutet, dass mehr als 50% der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt werden müssen.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt den Austausch fossiler Heizungssysteme (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch umweltfreundliche Alternativen.

Primär wird der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme gefördert. Ist dies nicht möglich, werden der Umstieg auf eine Holzzentralheizung (Hackgut, Scheitholz, Pellets) oder eine Wärmepumpe unterstützt. Dabei werden nur Zentralheizungssysteme gefördert, die eine wassergeführte Wärmeverteilung aufweisen.

Die förderfähigen Kosten umfassen Material, Montage und Planung. Auch die Demontage- und Entsorgungskosten für alte Kessel und Tankanlagen sind förderfähig. Beachten Sie das Dokument „Förderungsfähige Kosten“ auf www.raus-aus-öl.at/efh.

Die Installation muss von einem autorisierten Fachmann durchgeführt werden. Eigenbauprojekte sind von der Förderung ausgeschlossen.

Förderungsvoraussetzungen, Raus aus Öl und Gas

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung ist mit maximal 75% der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Folgende Pauschalen können, je nach installierter Technologie, vergeben werden – siehe Tabelle rechterhand.

Erfahren Sie mehr über die Förderung auf der offiziellen Informationsseite!

Voraussetzungen für die Förderung

Im Rahmen von „Raus aus Öl und Gas“ wird der Austausch eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches gefördert. Die neue Anlage muss den Förderungsbedingungen in der untenstehenden Tabelle entsprechen. Die alte Anlage muss außer Betrieb genommen und inklusive eventuell vorhandener Brennstofftanks ordnungsgemäß entsorgt werden.

Falls die Entsorgung der Brennstofftanks nicht möglich ist, müssen sie entleert, gereinigt und verplombt werden. Die fachgerechte Entsorgung muss auf Nachfrage durch die Förderungsabwicklungsstelle nachgewiesen werden.

Es ist erforderlich, ein aktuelles Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes, einen gültigen Energieausweis (maximal 10 Jahre alt) des Wohngebäudes oder ein Gesamtsanierungskonzept vorzulegen.

Förderungshöhen, Raus aus Öl und Gas

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