Der Handwerkerbonus – Unterstützen Sie unsere Bauwirtschaft!
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bietet nun eine wertvolle Unterstützung für Privatpersonen durch den Handwerkerbonus. Diese Maßnahme zielt darauf ab, finanzielle Entlastung für diverse Arbeiten im privaten Wohn- und Lebensbereich zu bieten.
Der Handwerkerbonus ermöglicht Privatpersonen, eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um ihren Lebensbereich zu erhalten.
Dazu zählen unter anderem:
- Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten:
Ob es nun um die Instandhaltung oder um die Modernisierung Ihres Heims geht, der Handwerkerbonus kann hier einen Teil der Kosten decken.
- Erweiterung des Wohnbereichs:
Planen Sie eine Erweiterung Ihres Wohnraums? Auch hier kann der Handwerkerbonus Sie entlasten.
- Neuanschaffungen im Lebensbereich:
Wenn neue Einrichtungen oder Umbauten erforderlich sind, unterstützt der Handwerkerbonus Sie und Ihre Pläne auch hier finanziell.
Es können 20% der Arbeitskosten bis zu einer Förderhöhe von 2.000€ (ab 2025: 1.500€) erstattet werden. Dabei ist es wichtig, die entsprechenden Rechnungen unbedingt aufzubewahren, da sie für die Antragstellung benötigt werden!
Wer kann den Handwerkerbonus beantragen?
Jeder Förderwerber und jede Förderwerberin kann pro Kalenderjahr maximal einen Förderantrag stellen, wobei dieser Antrag auch mehrere Rechnungen umfassen kann. Dies bietet Flexibilität für diejenigen, die im Laufe des Jahres verschiedene Handwerksarbeiten durchführen lassen.
- Verfügbare Fördermittel und Ziele
Für die Jahre 2024 und 2025 stehen insgesamt 300 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Diese Mittel sollen dazu beitragen, die Bauwirtschaft zu stärken und Anreize für die Beauftragung von Handwerksleistungen zu schaffen.
- Zeitraum und Antragsstellung
Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen, die ab dem 1. März 2024 erbracht wurden, und kann bis spätestens 31. Dezember 2025 in Anspruch genommen werden. Die Anträge können ab dem 15. Juli 2024 eingereicht werden.
Gut zu wissen
Wer kann eine Förderung beantragen?
Diese Aktion richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) in Österreich. Des Weiteren sollten die Handwerkerleistungen an der gemeldeten Adresse durchgeführt werden, bzw. wenn Sie an dieser Adresse einen neuen oder zusätzlichen Wohnsitz begründen wollen.
Was kann gefördert werden?
Es werden nur Kosten für die reine Arbeitsleistung für Handwerkerleistungen unter den obigen Voraussetzungen gefördert. Diese Kosten müssen auf der Rechnung separat ausgewiesen sein.
Dazu zählen beispielsweise:
- Erneuerung von Dächern
- Spenglerarbeiten
- Erneuerung von Fassaden
- Austausch von Fenstern
- Austausch von Bodenbelägen
- Erneuerung von Wandtapeten
- Malerarbeiten
- Installationen (z.B. Elektroinstallationen, Sanitär, Heizung, Klima, etc.)
- Tischlerarbeiten, die auf die speziellen Maße eines Raumes angepasst werden und mit dem Gebäude fest verbunden sind (z.B. Einbaumöbel, Einbauküchen)
- Arbeitsleistungen im Zuge der Neuanlage eines Wintergartens oder einer Terrassenüberdachung, Verglasungen einer Loggia, etc.
- gepflasterte Wege und Flächen
- Infrastruktureinbauten an der Adresse des Wohnobjekts
- Dach- oder Fassadenbegrünung, Gartengestaltung, Gartenarbeiten
- Schaffung/Renovierung von Teichanlagen und Pools
Bei diesen Gewerben können Sie davon ausgehen, dass sie förderfähige Leistungen erbringen:
- Baumeister
- Baugewerbetreibende
- Bodenleger
- Brunnenmeister
- Dachdecker
- Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung
- Elektro-, Gebäude- und Alarmanlagentechnik
- Erdbeweger
- Gas- und Sanitärtechnik
- Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer
- Landschaftsgärtner
- Hafner
- Heizungstechnik; Lüftungstechnik, Kälte- und Klimatechnik
- Holzbaugewerbebetreibende
- Keramiker; Platten- oder Fliesenleger
- Kommunikationselektronik
- Kunststoffverarbeitung
- Maler und Anstreicher; Lackierer; Vergolder und Staffierer
- Rauchfangkehrer
- Schädlingsbekämpfung
- Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau; Metalltechnik für Schmiede
- Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik
- Pflasterer
- Spengler
- Sprengunternehmer
- Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung und Terazzomacher
- Stukkateure und Trockenausbauer
- Tapezierer
- Tischler, Bautischler und Drechsler
- Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer
- Holzbau-Meister (Zimmermeister)
Was kann nicht gefördert werden?
- Kosten abeits der reinen Arbeitsleistung, z.B: für den Erwerb oder die Anmietung von Waren aller Art (z.B: Materialeinsatz, Geräte, etc.), Entsorgungskosten, Fahrtkosten, Planungs- und Beratungskosten
- Arbeitsleistungen an beweglichen Gütern, welche nicht Bestandteil des Gebäudes sind (z.B: Montage von Kästen, Abschleifarbeiten an Tischen, etc.)
- Kosten, die anhand einer Pauschalrechnung vorgewiesen werden (d.h. ohne explizite Aufschlüsselung der Arbeitsleistung)
- Bar bezahlte Arbeitsleistungen
- Arbeitsleistungen aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Auflagen (z.B: Schornstein-Kehrarbeiten)
- Gutachten (z.B. Mess- oder Überprüfungsarbeiten, Energieausweise), Ablesedienste oder Abrechnung von Verbrauchszählern (Strom, Gas, Wasser, Heizung, etc.)
- Arbeitsleistungen von Unternehmen, welche sich nicht im österreichischen bundesweit einheitlichen System GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) befinden
- Arbeitsleistungen an Außenanlagen, abseits der eigenen Wohnadresse
Wichtige Informationen und Kontakt
Falls Sie Fragen zum Handwerkerbonus haben, so senden Sie diese bitte an handwerkerbonus@bhag.gv.at
Besuchen Sie die Handwerkerbonus-Homepage für weitere, detaillierte Informationen!